GESETZ­LICHE KRANKEN­KASSE

Eine Abrechnung einer Psychotehrapie für Erwachsene ist mit allen gesetz­lichen Kranken­kassen möglich, wenn diese zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist. Eine ambulante Psychotherapie ist eine zuzahlungsfreie Leistung. Eine Überweisung ist nicht erforderlich, die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte ist ausreichend.

PRIVATE KRANKEN­VER­SICHE­RUNG UND BEIHILFE

Die Honorierung orientiert sich an der Gebühren­ordnung für Psychothera­peuten (GOP). Die Kosten werden in der Regel von den privaten Kranken­kassen bzw. den Beihilfestellen übernommen.

SELBST­ZAHLER

Selbstverständlich können Sie die Kosten einer Psychotherapie, einer psychologischen Beratung und eines Coachings selbst übernehmen. Als Selbstzahler spielen Formalitäten für Sie keine Rolle. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten können wir gern in einem Gespräch klären.

AUSFALL­HONORAR

Für Termine, die nicht rechtzeitig abgesagt wurden (mindestens 2 Werktage/48 Stunden vorher) berechnen ich Ihnen ein Ausfall­honorar von 100,56 €, da ein Verdienst­ausfall entsteht, der nicht von der Kranken­ver­siche­rung übernommen wird.